BEITRAGSORDNUNG
Beitragsordnung Stand: Januar 2020
Die Beitragsordnung der Sporttherapie e. V. Paderborn regelt die Beitragsverpflichtungen ihrer Mitglieder hinsichtlich der jährlichen Mitgliedsbeiträge, der Abteilungs- und Teilnahmebeiträge .
Die Beiträge und Kursgebühren werden bei erteilten SEPA-Mandat per Lastschrift zu den jeweiligen Fällig-keitsterminen eingezogen.
Bei nicht fristgerechten Überweisungen zum Fälligkeitstermin wird eine Mahngebühr von 3,00 € erhoben.
1. Mitgliedsbeiträge jährlich
Einzelmitglieder: 39,00 €
Paare: 61,00 €
Rentner: 30,00 €
Rentnerpaare: 53,00 €
Studenten/AZUBI/Schüler 20,00 €
Fälligkeit: 31. 03. des laufenden Jahres.

Die Teilnahme an den Reha-Sportangeboten als Selbstzahler ist den Mitgliedern der Sporttherapie vorbe-halten. Nicht-Mitglieder können die Reha-Sportangebote nur mit gültigen Verordnungen der Versicherungs-träger nutzen. In Ausnahme-fällen (z. B.: Zeit zwischen 2 Verordnungen) kann auf Antrag der Teilnahme als Selbstzahler durch den Vorstand zugestimmt werden.
2. Teilnahmebeiträge (nach in Anspruchnahme / je Übungseinheit)
Mitglied
Trockengymnastik / Halle (60 min/Übungseinheit) 2,50 €
Wassergymnastik (45 min / Übungseinheit) 3,00 €
Nicht-Mitglied
Trockengymnastik / Halle (60 min/Übungseinheit) 4,00 €
Wassergymnastik (45 min / Übungseinheit) 5,00 €
3. Abteilungsbeiträge
Für die Mitglieder der Abteilung Gerätetraining wird ein Abteilungsbeitrag erhoben. Dafür entfällt (bei Nutzung von einem Abteilungsangebot) die Berechnung der Teilnahmebeiträge (lt. 2.)
für Eintritte vor dem 1. Januar 2020: 30,00 € / Quartal
für Eintritte ab dem 1. Januar 2020: 45,00 € / Quartal
4. Fälligkeit: der Kursgebühren für Präventions- und Gesundheitskurse
Kursgebühren werden nach den Übungseinheiten und der Anzahl der Veranstaltungen errechnet:
Mitglied
Kurs in der Halle (Trocken) (60 min/Übungseinheit) 2,50 €
Kurs im Wasser (45 min / Übungseinheit) 3,00 €
Nicht-Mitglied
Kurs in der Halle (Trocken) (60 min/Übungseinheit) 4,00 €
Kurs im Wasser (45 min / Übungseinheit) 5,00 €
Fälligkeit: zu Kursbeginn
Ende des jeweiligen ersten Quartalsmonat
5. Teilnehmer mit Verordnungen Privater Krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt nach den Gebührensätzen der gesetzlichen Krankenkassen