
Sporttherapie e.V.
Paderborn
Wir sind Mitglied im BRSNW und Landessportbund NRW
Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie
BEITRAGSORDNUNG
Beitragsordnung Stand: März 2025
Die Beitragsordnung der Sporttherapie e.V. Paderborn regelt die Beitragsverpflichtungen ihrer Mitglieder hinsichtlich der jährlichen Mitgliedsbeiträge, der Abteilungs- und Teilnahmebeiträge.
Die Beiträge und Kursgebühren werden bei erteilten SEPA-Mandat per Lastschrift zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen.
Bei nicht fristgerechten Überweisungen zum Fälligkeitstermin wird eine Mahngebühr von 3,00 € erhoben.
1. Mitgliedsbeiträge jährlich
Einzelmitglieder: 39,00 €
Paare: 61,00 €
Rentner: 30,00 €
Rentnerpaare: 53,00 €
Studenten/AZUBI/Schüler 20,00 €
Fälligkeit: 31.03. des laufenden Jahres.

Die Teilnahme an den Reha-Sportangeboten als Selbstzahler ist den Mitgliedern der Sporttherapie vorbehalten.
Nicht-Mitglieder können die Reha-Sportangebote nur mit gültigen Verordnungen der
Versicherungsträger nutzen.
2. Teilnahmebeiträge (nach Inanspruchnahme / je Übungseinheit)
Seit 01.07.2024
Trockengymnastik / Halle (60 min / Übungseinheit) 3,00 €
Wassergymnastik (45 min / Übungseinheit) 4,00 €
Fälligkeit: halbjährlich nach erfolgter Abrechnung.
3. Abteilungsbeiträge
Für die Mitglieder der Abteilung Gerätetraining wird ein Abteilungsbeitrag erhoben. Dafür entfällt (bei Nutzung von einem Abteilungsangebot) die Berechnung der Teilnahmebeiträge (lt. 2.)
Die Kosten liegen aktuell bei 45,00€ / Quartal
Fälligkeit: zum Ende des jeweiligen ersten Quartalsmonat
4. Fälligkeit der Kursgebühren für Präventions- und Gesundheitskurse
Kursgebühren werden nach der Anzahl der Veranstaltungen errechnet:
Gebühr je Veranstaltung
Gesundheitskurse (Dauer 90 min) 6,00 €
Wassergymnastikkurse (Dauer 45 min) 4,00 €
Fälligkeit: zu Kursbeginn
5. Teilnehmer mit Verordnungen
Die Abrechnung erfolgt nach den Gebührensätzen der gesetzlichen Krankenkassen.